Kostenübernahme

Die Kosten für Betreuungs‑ und Entlastungsleistungen können, abhängig vom individuellen Pflegegrad, ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden.

Finanzierung

Gesetzliche Leistungsansprüche nach SGB XI

Grundlage für die Kostenübernahme sind verschiedene gesetzliche Leistungsansprüche nach dem SGB XI. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick.

Entlastungsbetrag

nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser Betrag kann für Betreuungs‑, Begleitungs‑ und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.

Umwandlungsanspruch

nach § 45a SGB XI

Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können in Betreuungs‑ und Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Dieser Anspruch ermöglicht zusätzliche Unterstützung, wenn reguläre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse.

Verhinderungspflege

nach § 39 SGB XI

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese vorübergehend verhindert sind – beispielsweise durch Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder Erholungszeiten. Die zur Verfügung stehenden Mittel können flexibel für Betreuungs‑ und Begleitungsleistungen im häuslichen Umfeld eingesetzt werden.

Private Eigenleistung

ohne Pflegegrad

Betreuungs‑ und Begleitungsleistungen können selbstverständlich auch privat in Anspruch genommen werden, wenn keine oder nicht ausreichende Pflegekassenleistungen vorliegen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme, der Antragstellung sowie bei allen organisatorischen Abläufen im Kontakt mit der Pflegekasse.

Eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Abrechnung ist für mich selbstverständlich.

Unverbindlich beraten lassen
Kontakt

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Ich berate Sie gerne unverbindlich zu Ihrem individuellen Betreuungsbedarf. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen.